Zwang
zum Meisterbrief soll gelockert werden |
Ankündigung,
Stand: Dezember 2000.
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller und
Handwerkspräsident Dieter Philipp gaben ihre
Vorstellungen für Ausnahmen vom Zwang zur Meisterprüfung bekannt.
Es sollen damit mehr Handwerksbetriebe ohne
Meisterbrief geführt werden dürfen. |
Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) - Reform |
Entwurf,
Stand: Dezember 2000. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat
einen ersten Entwurf des neuen Betriebsverfassungsgesetzes
vorgestellt. Das Gesetz sieht eine deutliche Ausweitung der
Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer vor. |
Rabattgesetz
und Zugabeverordnung |
Ankündigung,
Stand: November 2000. Der Bundesminister für
Wirtschaft und Technologie spricht sich dafür aus, das
Rabattgesetz und die Zugabeverordnung abzuschaffen. Dies könne
etwa Mitte 2001 in Kraft treten. |
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge |
Entwurf,
Stand: September 2000. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat den Entwurf dieses Gesetzes vorgestellt, dessen in Krafttreten ab 01.01.2001 geplant ist. Teilzeitarbeit soll mit der neuen Regelung stärker als bisher gefördert werden. Die Befristung eines Arbeitsvertrages, auch ohne sachlichen Befristungsgrund, bleibt zulässig. Das Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) wird aufgehoben. |
Zivilprozess- Reformgesetz
(ZPO-RG) |
Entwurf,
Stand: September 2000. Das Bundesministerium der Justiz hatte
Ende 1999 ein Gesetzgebungsvorhaben zur Reform des Zivilprozesses vorgestellt.
Am 06.09.2000 hat das Bundeskabinett den Entwurf dieses Gesetzes
beschlossen. |
Hessisches
Gesetz
zur außergerichtlichen Streitschlichtung |
Entwurf,
Stand: September 2000. Das Land Hessen will für
bestimmte Streitigkeiten die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung
einführen. Das Gesetz wird zunächst auf drei Jahre befristet und soll in der
ersten Jahreshälfte 2001 in Kraft treten. |
Schuldrecht
- Modernisierungsgesetz
<Entwurf
SchurMoG>
|
Entwurf,
Stand: August 2000.
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des
Schuldrechts, die ab 1. Januar 2002 in Kraft treten soll. Der
Gesetzentwurf sieht eine Neuregelung des Verjährungsrechts, des
Leistungsstörungsrechts, des Kauf- und Werkvertragsrechts sowie
die Einführung verschiedener Verbraucherschutzgesetze in das
Bürgerliche Gesetzbuch vor. |
Änderung
des Bundeserziehungsgeld-
Gesetz |
Tritt
in Kraft ab 1. Januar 2001. Der Bundestag hat am 7. Juli 2000 das Dritte Änderungsgesetz zum
Bundeserziehungsgeldgesetz beschlossen. Das Gesetz
gilt für Kinder ab Geburtsjahrgang 2001 bzw. für Kinder, die ab diesem
Zeitpunkt mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommen werden. |
Fernabsatzgesetz (FernAbsG) |
In
Kraft seit 30. Juni 2000. Das Fernabsatzgesetz setzt die europäische Fernabsatzrichtlinie 97-7-EG in nationales Recht um. Das Gesetz, welches insbesondere auch im Internet gilt, ist hier im Volltext wiedergegeben. Normiert wird u.a. ein zweiwöchiges
Widerrufs- und Rückgaberecht des Verbrauchers nach Maßgabe der neu geschaffenen §§ 361 a, b BGB. |
Reformgesetz zum Mietrecht |
Entwurf,
Stand: Juli 2000. Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zum Mietrecht vorgestellt. Ziel dieser Reform sei die Vereinfachung, Neugliederung und inhaltliche Modernisierung des Mietrechts. |
IT-AV
-
Green
Cards für IT-Fachkräfte |
In
Kraft seit 1. August 2000.
Der Bundesrat hat am 16.07.2000 der Verordnung über
Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte
der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-AV) (sogenannte
"Green-Card"-Verordnung) zugestimmt. Damit tritt diese
Verordnung am 1. August 2000 in Kraft.
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Green Card und
Blue-Card |
In Kraft
seit 04.07.2000.
Von der
bayerischen Landesregierung wurde parallel zur Green Card ein
sogenanntes Blue-Card-Programm entwickelt. Bremen Hessen und
Niedersachsen haben sich der Initative Bayerns angeschlossen.
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Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen |
In Kraft seit 1. Mai 2000. Bestimmungen des BGB zum Verzugseintritts und Verzugszins sowie zum Werkvertragsrecht wurden geändert. Damit soll die Verzögerung von Zahlungen wirtschaftlich unattraktiv und die Durchsetzungsmöglichkeit fälliger Ansprüche verbessert werden. |
Arbeitsgerichts- Beschleunigungs- Gesetz |
In Kraft seit 1. Mai 2000. Die Bestimmungen von § 623 BGB und § 5 IV 1 KSchG sowie zur Berufungssumme wurden neu gefasst.
Damit sind neue Bestimmungen zur Kündigung selbst und zum Verfahrensrecht betreffend die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten. |