Bearbeitung von
Arbeitslosenhilfeanträgen soll vereinfacht werden. Die Bundesregierung hat am 5. Dezember
2001 den Entwurf einer Arbeitslosenhilfe-Verordnung
beschlossen.
Der Entwurf
* vereinfacht und beschleunigt die
Bedürftigkeitsprüfung durch Pauschalierungen und den
weitgehenden Verzicht auf zeitraubende Ermittlungen;
* passt die Systematik und den
Sprachgebrauch dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(Arbeitsförderung) an;
* entwickelt die Bedürftigkeitsprüfung
unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts fort.
Durch die Änderungen auf dem
Arbeitsmarkt in den zurückliegenden Jahrzehnten ist die
Arbeitslosenhilfe zu einer Massenleistung geworden. Damit ist
eine zügige Bearbeitung der Anträge sehr wichtig geworden.
Die geltende Arbeitslosenhilfe-Verordnung, die die
Bedürftigkeitsprüfung der Antragsteller regelt, stammt aus
dem Jahr 1974 und beruht sprachlich und inhaltlich zum Teil
auf dem Ende 1997 außer Kraft getretenen
Arbeitsförderungsgesetz, das durch das Sozialgesetzbuch, Teil
III (Arbeitsförderung) ersetzt wurde.