Das Rabattgesetz und die
Zugabeverordnung werden zum 25. Juli ersatzlos
abgeschafft.
Die Preise für Waren aller
Art können fortan (beispielsweise bei Abnahme mehrerer
Teile oder in Zeiten geringerer Nachfrage) flexibler
gehandhabt werden, und der Handel hat es leichter, attraktive
"Pakete zu schnüren". Bislang waren lediglich zwei
Prozent Barzahlungsrabatt statthaft, kostenlose Zugaben waren
nur sehr eingeschränkt möglich.
Zukünftig darf gehandelt
werden. Experten erwarten aber, dass größere
Handelsunternehmen an Stelle individueller Preisabsprachen
neue Rabatt- und Bonussysteme anbieten werden.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner
Müller: "Die Abschaffung der beiden Regelwerke bringt
Bewegung in den Wettbewerb des Handels um seine Kunden. Die
damit verbundenen Chancen können und sollten jetzt
Verbraucher und insbesondere mittelständische Unternehmen
für sich nutzen."
Gleichzeitig sollen sich die
Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen gegenüber
ausländischen Konkurrenten verbessern. Im Internethandel
hatten die besonders strengen deutschen Regelungen
inländische Unternehmen gegenüber ihrer ausländischen
Konkurrenz bisher benachteiligt.
Die Schutzinteressen der Verbraucher vor
irreführender Werbung und sonstigem Missbrauch bei der
Rabattgewährung werden weiterhin durch die allgemeinen
Regelungen des Wettbewerbsrechts gewahrt.