Artikel des Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung am 29.01.2001:
Kein
Handytelefonieren mehr am Steuer
Ab 1. Februar 2001 gilt sowohl für Autofahrer als auch für
Radfahrer: Das Telefonieren beim Fahren ist nur noch mit einer
Freisprecheinrichtung erlaubt. Bei einem Verstoß gegen
das neue Handy-Verbot zahlen Autofahrer ab dem 1. April 2001 ein
Verwarnungsgeld von 60 Mark, Fahrradfahrer zahlen 30 Mark.
Neuregelung der Tempo-30-Zonen
Künftig wird es möglich, innerorts Tempo-30-Zonen ohne baulichen
Umgestaltungsaufwand mit Verkehrszeichen anzuordnen.
Neue Kreisverkehrsregelung
Ist an Einmündungen in einen Kreisverkehr
das neue Verkehrszeichen "blauen Ronde mit drei
gekrümmten weißen Pfeilen entgegen dem Uhrzeigersinn"
unter dem Zeichen "Vorfahrt gewähren!" angeordnet,
hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.