Das 3. Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher
Vorschriften, das am 28. August 2002 in Kraft getreten ist,
ermöglicht die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation
zwischen Bürger und Verwaltung.
Durch das Gesetz wurden die Verwaltungsverfahrensgesetze des
Bundes - das sind das Verwaltungsverfahrensgesetz, das
Sozialgesetzbuch X und die Abgabenordnung - für den Einsatz
qualifizierter elektronischer Signaturen geöffnet. Bürger und
Verwaltung können nunmehr in allen Fachgebieten und in jeder
Verfahrensart die elektronische Kommunikation rechtswirksam und
damit gleichberechtigt neben Schriftform und mündlicher Form
verwenden. Mit dem Gesetz hat die Bundesregierung ein weiteres
Vorhaben aus dem Programm "Moderner Staat - moderne Verwaltung"
verwirklicht und gleichzeitig für BundOnline2005 die rechtlichen
Rahmenbedingungen geschaffen.