bulletElektronische Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

      

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 02.09.2002: 

Das 3. Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, das am 28. August 2002 in Kraft getreten ist, ermöglicht die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung.

Durch das Gesetz wurden die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes - das sind das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Sozialgesetzbuch X und die Abgabenordnung - für den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen geöffnet. Bürger und Verwaltung können nunmehr in allen Fachgebieten und in jeder Verfahrensart die elektronische Kommunikation rechtswirksam und damit gleichberechtigt neben Schriftform und mündlicher Form verwenden. Mit dem Gesetz hat die Bundesregierung ein weiteres Vorhaben aus dem Programm "Moderner Staat - moderne Verwaltung" verwirklicht und gleichzeitig für BundOnline2005 die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen.

 

SEITENANFANG

Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

 

SEITENANFANG

ZURÜCK

  <Kontakt & Impressum>  

  
 Home  Kontakt Frankfurt  Arbeitsrecht  Betriebliche Altersvorsorge (bAV)  SOKA-Bau (ULAK-Bau, ZVK-Bau Steuerrecht/Steuerstrafrecht  Gesellschaftsrecht  Unternehmensberatung  Honorarberechnung