Neue Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs mit Gerichten.
Am 1. April tritt das Justizkommunikationsgesetz (JKomG) in Kraft. Es
ermöglicht einen umfassenden elektronischen Rechtsverkehr mit den
Gerichten und die Führung von elektronischen Gerichtsakten.
Die neuen technischen Möglichkeiten kommen Rechtssuchenden wie auch der
Justiz zu Gute. Die elektronisch übersandten Dokumente sind schneller beim
Empfänger als Briefe und Faxe. Es können elektronische Akten angelegt
werden. Dadurch können gerichtsinterne Arbeitsabläufe effizienter werden.
So kann das Verfahren praktisch ablaufen:
Eine Rechtsanwältin soll für ihren Mandanten eine Klage bei Gericht
einlegen. Den Schriftsatz erstellt sie am PC und unterschreibt ihn
elektronisch d.h., sie signiert ihn mit ihrer Signaturkarte. Anschließend
überträgt die Rechtsanwältin den elektronischen Schriftsatz verschlüsselt
in das elektronische Gerichtspostfach. Die erforderlich Software hat sie
sich vorher kostenlos und lizenzfrei auf den Web-Seiten des Gerichts
herunter geladen. Das Gerichtsystem erzeugt sofort eine
Eingangsbestätigung, die per E-Mail an die Anwältin versandt wird. Damit
kann sie kontrollieren, dass ihr Schriftsatz tatsächlich bei Gericht
eingegangen ist. Die elektronischen Eingänge werden in einer
elektronischen Gerichtsakte unveränderbar abgelegt. Wenn die geeigneten
Formate eingehalten werden, können wiederkehrende Daten, wie
beispielsweise Anschriften der Prozessparteien, automatisch ausgelesen und
in einem Grunddatensatz vorgehalten werden. Bislang müssen solche Daten
mühsam für das Deckblatt der Papierakte aus den eingehenden Schriftsätzen
zusammengesucht werden. Der Richter kann mit der elektronischen Akte
arbeiten und darin z.B. nach bestimmten Suchbegriffen recherchieren. Um
sich über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren, kann die
Rechtsanwältin jederzeit online in der elektronischen Gerichtsakte
blättern. Auch das Urteil erstellt der Richter als elektronisches Dokument
und signiert es mit seiner Signaturkarte. Die elektronische Ausfertigung
des Urteils wird der Rechtsanwältin auf elektronischem Weg zugestellt