Steuern auf Rentenbeiträge und Renteneinkünfte
Ab dem 1. Januar werden erstmals schrittweise alle Alterseinkünfte -
gesetzliche Renten ebenso wie bisher schon die Beamtenpensionen -
nachgelagert, also beim Erhalt versteuert. Dies wird durch das
Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) geregelt.
Der lange Übergangszeitraum von 35 Jahren soll die jetzigen Rentner und
die rentennahen Jahrgänge weitgehend vor der Besteuerung verschonen. Erst
ab 2040 sind die gesetzlichen Renten - genau wie die Beamtenpensionen - zu
100 Prozent steuerpflichtig.
Konkret bedeutet dies: Ein Alleinstehender, der ab 2005 eine Rente bis zu
einer Höhe von rund 18.900 Euro im Jahr (rund 1.575 Euro im Monat)
bezieht, zahlt keine Steuern. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese
Beträge. Gleichzeitig zahlen Berufstätige und Arbeitgeber weniger Steuern
auf die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Bereits 2005 sind
60 Prozent der Beiträge - Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil - zur
gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei, das sind maximal 12.000 Euro.
Dieser steuerfreie Anteil steigt bis 2025 auf 100 Prozent, maximal 20.000
Euro.
Nach der Intension des Alterseinkünftegesetzes soll mehr vom Einkommen
übrig bleiben: Schon im kommenden Jahr werden die Berufstätigen um über
eine Milliarde Euro entlastet. Bis zum Jahr 2010 steigt das
Entlastungsvolumen dann auf fast 6 Milliarden Euro, bis 2025 auf 20
Milliarden Euro. Ein sofortiger vollständiger Systemwechsel wäre für die
öffentlichen Haushalte nicht zu verkraften. Die steuerliche Entlastung bei
den Rentenbeiträgen kann für die zusätzliche kapitalgedeckte private
Altersvorsorge genutzt werden, z.B. für die steuerlich geförderte
Riester-Rente oder im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
Ab dem 1. Januar sind auch die Beiträge für eine Direktversicherung
steuerfrei. Dies soll insbesondere Arbeitnehmern in kleinen und mittleren
Unternehmen zugute kommen, für die es keine kollektiven betrieblichen
Vorsorgeangebote gibt.
Demgegenüber ist ab 01.01.2005 die Besteuerung von kapitalbildenden
Lebensversicherungen eingeführt worden. <
Lebensversicherungsbesteuerung >
Im Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz sind ab 01.01.2005 auch
Vereinfachungen beim Abschluss von
Zusatzrenten, wie der Riester-Rente und Betriebsrenten in Kraft
getreten.
Weitere Informationen gibt das Bundesministerium der Finanzen in einer
Broschüre zum Alterseinkünftegesetz