Verbraucherschutz / Schutz vor Falschberatung
Das Bundeskabinett hat beschlossen, das
Versicherungsvermittlungsrecht neu zu regeln. Damit sollen
Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt werden .
Der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers wird
registrierungs- und erlaubnispflichtig. Um die Erlaubnis zu erlangen,
muss der Nachweis fachlicher Kenntnisse erbracht werden. Zum Schutz der
Kunden wird der Abschluss einer Berufshaftpflicht erforderlich. Geregelt
sind auch Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten
gegenüber den Kunden sowie die Haftung für eine Falschberatung. Wenn der
Versicherer die uneingeschränkte Haftung übernimmt, besteht keine
Erlaubnispflicht. Das ist in der Regel für die sogenannten "gebundenen"
Vermittlerinnen und Vermittler der Fall, die ausschließlich für einen
Versicherer tätig sind. Sie müssen sich lediglich registrieren lassen.
Das vermeidet unnötige Bürokratie.
EU-Richtlinie umgesetzt
Mit dem Gesetzentwurf wird die EU-Richtlinie über die
Versicherungsvermittlung umgesetzt. Die Tätigkeit des
Versicherungsvermittlers in einem zusammenwachsenden Europa wird
harmonisiert und die grenzüberschreitende Vermittlung vereinfacht.
Vorgesehen ist, dass die Industrie- und Handelskammern Erlaubnis- und
Registrierungsstellen für die circa 500.000 einzutragenden
Versicherungsvermittler sind. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des
Bundesrates.