Kabinett beschließt Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung
über 2008 hinaus.
Das Bundeskabinett hat am 08.08.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur
Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Sozialversicherungsfreiheit der
Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus
unbefristet fortgesetzt.
Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von
arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25.
Lebensjahr abgesenkt.
Die neben der ohnehin geltenden Steuerbefreiung nun ebenfalls
fortgesetzte Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung schafft
eine solide und dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen
Altersversorgung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dadurch
ebenso wie Arbeitgeber Planungssicherheit. Anreize und Attraktivität
beim Aufbau von Betriebsrentenanwartschaften bleiben voll erhalten. Der
mit der Rentenreform 2002 eingeleitete Auf- und Ausbau kapitalgedeckter
zusätzlicher Altersvorsorge kann und muss auf breiter Front weitergehen.
Diesem Zweck dient auch die zweite wichtige Weichenstellung, die die
Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf vornimmt: Wer - im Unterschied zur
allein vom Arbeitnehmer bestrittenen Entgeltumwandlung -
arbeitgeberfinanziert eine Zusatzvorsorge für das Alter aufbaut, konnte
bisher die so gebildeten Anwartschaften trotz 5-jährigen Bestehens
verlieren, wenn er vor Erreichen des 30. Lebensjahrs den Job wechselte
oder aus anderen Gründen aus dem Betrieb ausschied. Künftig sind neue
Betriebsrentenanwartschaften schon ab Vollendung des 25. Lebensjahrs
unverfallbar, also sicher. Das hilft dabei, möglichst frühzeitig mit dem
Aufbau einer Zusatzrente zu beginnen. Und es ist besonders für junge
Frauen und Familien positiv, die künftig bei der Jobpause oder -aufgabe
wegen Geburt und Kinderziehung die aufgebauten Anwartschaften voll
behalten.
Die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge ist seit 2002 auf
einem soliden Wachstumskurs. Ende 2006 verfügten 17,3 Millionen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Betriebsrentenanwartschaft
- das entspricht schon rund 65 Prozent aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Daneben wurden bislang circa
8,5 Millionen Verträge über Riester-Renten abgeschlossen. Neuen
Untersuchungen zufolge beruht die positive Entwicklung der betrieblichen
Altersversorgung in erster Linie auf der Steuer- und Beitragsfreiheit
der Entgeltumwandlung. Allerdings hatte sich dieses Wachstum zuletzt
merklich abgeschwächt, was im Wesentlichen mit dem bisher vorgesehenen
Wegfall der Beitragsfreiheit zusammengehangen haben dürfte.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch in Zukunft die
wichtigste Säule der Alterssicherung. Allerdings kann langfristig der
gewohnte und gewollte Lebensstandard im Alter nur mit zusätzlicher
betrieblicher bzw. privater Altersvorsorge gesichert werden. Ziel der
Bundesregierung ist deshalb eine möglichst flächendeckende Verbreitung
der ergänzenden Alterssicherung - betrieblich, privat, oder am besten
auf beiden Wegen zusammen. Diese Verbreitung ist eine Daueraufgabe, die
sichere und langfristig geltende Rahmenbedingungen braucht. Der
Gesetzentwurf erhält und stärkt diese Rahmenbedingungen.
Zusätzlich wird ab 2008 die private Riester-Rente verbessert. Hier
steigen im nächsten Jahr turnusgemäß die Zulagen und Steuervorteile.
Außerdem wird der Staat für ab 2008 geborene Kinder eine auf 300 Euro
erhöhte Zulage gewähren. Und alle direkt Förderberechtigten unter 21
Jahren sollen bei Abschluss eines Riester-Vertrags einmalig eine
Bonuszahlung von 100 Euro erhalten. Dieser "Berufseinsteiger-Bonus" und
die erhöhte Kinderzulage werden in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren
geregelt.
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat
zugeleitet, der vor der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung
nehmen kann.
<Entwurf
eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung>