Zum Arbeitslohn gehören alle Einnahmen, die einem
Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen.
Dabei können die
Einnahmen in Geld oder in Geldeswert (z.B. Sachbezüge) bestehen.
Unerheblich ist, ob es sich um laufende Bezüge handelt oder ob der
Arbeitnehmer auf die Zahlungen einen Rechtsanspruch hat.
Der Arbeitslohn
gehört zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Neben dem
laufenden Arbeitslohn (z.B. Monatsgehalt, Tageslohn, geldwerte Vorteile,
Mehrarbeitszuschläge) können dem Arbeitnehmer auch sonstige Bezüge
zufließen. Sonstige Bezüge kommen nicht regelmäßig zur Auszahlung.
Typische sonstige Bezüge sind: Dreizehntes Gehalt, Abfindungen oder
Tantiemen.
Nicht zum Arbeitslohn gehören Leistungen, die der Arbeitgeber
ganz überwiegend im betrieblichen Interesse erbringt, da in diesem Fall
keine Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte Arbeitskraft
vorliegt. Hierzu gehören zum Beispiel: Vorsorgeuntersuchungen oder
Fortbildungsmaßnahmen.