Der Arbeitsort ist der Ort, an dem der
Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich
aus dem Arbeitsvertrag.
In der Regel wird der Arbeitsort das Unternehmen
des Arbeitgebers sein.
Arbeitsvertragliche Besonderheiten können sich aber speziell dann
ergeben, wenn die Art der Arbeit des Arbeitnehmers einen wechselnden
Arbeitsplatz mit sich bringt.
Eine arbeitsvertragliche Versetzung liegt vor, wenn dem
Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend ein geänderter Aufgabenbereich in
Bezug auf die Art, den Ort oder den Umfang der Arbeit übertragen wird.
Der Arbeitgeber kann dazu berechtigt sein, den Arbeitnehmer einseitig zu
versetzen, wenn er sich dieses im Arbeitsvertrag vorbehalten
hat.