Eine
Betriebsordnung enthält die Verhaltensregeln für das
Zusammenleben der in einem Unternehmen beschäftigten Personen und dient
dazu, einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Die
Betriebsordnung wird stets betriebsindividuell formuliert und
gegebenenfalls mit dem Betriebsrat abgestimmt.
Ist die
Einigung mit dem Betriebsrat erzielt, wird die Betriebsordnung
Bestandteil des Arbeitsvertrages. Sie gilt automatisch und für alle
später neu ins Unternehmen kommende Personen.
Im Einzelnen regelt die Betriebsordnung unter anderem die Rechte und
Pflichten der Arbeitnehmer, Einhaltung der Probezeit, Verhalten
während der Arbeitszeit, Umfang und Anspruchsvoraussetzungen für soziale
Leistungen, Sicherheit, Bestimmungen bei Verstößen gegen die
betrieblichen Sicherheitsvorschriften usw., soweit sie jeweils die
gesamte Belegschaft des Betriebes betreffen.