Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zu den
Arbeitsbedingungen, der zwischen Arbeitgeber und
dem Betriebsrat ausgehandelt wurde und schriftlich vorliegen muss. Die
Betriebsvereinbarung berechtigt und verpflichtet den Arbeitgeber und
alle (auch künftigen) Arbeitnehmer des Betriebes. (§ 77
Betriebsverfassungsgesetz)
Zwischen
Arbeitgeber und Betriebsrat können freiwillige
Betriebsvereinbarungen (§ 88 BetrVG) zu praktisch jedem Thema
abgeschlossen werden. Lediglich dürfen Arbeitsbedingungen, die durch
Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nur dann
Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, wenn ein Tarifvertrag den
Abschluss solcher ergänzenden Betriebsvereinbarung ausdrücklich zulässt.
So
genannte erzwingbare Betriebsvereinbarungen sind im
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) abschließend geregelt. Dabei geht es
zum Beispiel um Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der
Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 BetrVG "Mitbestimmungsrechte"),
Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze (§ 94 BetrVG) oder um
Interessenausgleich über die
Betriebsänderung, Personalabbau, Sozialplan
(§ § 112, 112a BetrVG).