Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Ordnung der
Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Betrieb.
Es
dient dem Arbeitnehmerschutz und begrenzt durch die
Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der Arbeitnehmer das
Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Das Betriebsverfassungsrecht ist vor allem im Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) gesetzlich geregelt.
Zum Betriebsverfassungsrecht gehören
allerdings nicht nur das Betriebsverfassungsgesetz selbst, sondern auch
die außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes geregelten Rechte des
Betriebsrats wie z.B. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG,
Sozialgesetzbuch - SGB IX, Europäisches Betriebsrätegesetz - EBRG,
Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG, Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG,
Kündigungsschutzgesetz - KSchG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz –
AGG u.a.