bulletBeendigung / Kündigung

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

 
Wie endet ein Arbeitsvertrag eigentlich?
1. Zum einen endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers. Stirbt der Arbeitgeber, endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht. Vielmehr wird es in der Regel mit dessen Erben fortgesetzt.
2. Wird der Betrieb stillgelegt, ist zur Beendigung des Arbeitvertrags auch eine sog. betriebsbedingte Kündigung erforderlich.
3. Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch einen Aufhebungsvertrag abschließen. Der Arbeitsvertrag wird dann im gegenseitigen Einverständnis beendet.
4. Ein befristetes Arbeitsverhältnis, also ein solches, das für eine bestimmte Zeit eingegangen wird, endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht.
5. Ein Arbeitsvertrag kann auch unter einer bestimmten Bedingung abgeschlossen werden. In diesem Fall endet er, wenn die Bedingung eintritt. Zulässig ist dies allerdings nur, wenn die Bedingung im Interesse des Arbeitnehmers liegt, oder der Eintritt der Bedingung vom Willen des Arbeitnehmers abhängt.
6. In der Regel endet ein Arbeitsvertrag aber durch die Kündigung des Arbeitgebers oder des  Arbeitnehmers.
Unter "Kündigung" versteht man normalerweise die Beendigungskündigung, welche das Ziel verfolgt, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endgültig zu beenden. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die zunächst mit dem Zugang beim Empfänger wirksam wird.

 

 
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