Unter Teilzeitarbeit ist jedes Arbeitsverhältnis zu verstehen,
dessen zeitlicher Umfang unterhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit
(z.B. 38 Std. Woche) vereinbart wird.
Von zeitlich sehr
geringen Beschäftigungsverhältnissen (z.B. 10 bis 15 Stunden pro Woche)
über die traditionelle Halbtagsarbeit bis zu vollzeitnahen
Teilzeitverträgen (oberhalb von 30 Stunden) können Beschäftigte ihr
Arbeitszeitmodell auswählen. Sie ist eine individualvertragliche
Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Je nach Wunsch des
Beschäftigten und nach dem betrieblichen Bedarf können Lage und
Verteilung der Arbeitszeit beliebig gestaltet werden. Auf Basis
einer flexiblen Jahresarbeitszeit kann entweder eine gleich bleibende
Anzahl an Wochenstunden gearbeitet oder aber eine sehr ungleichmäßige
Verteilung der Arbeitszeit über das Jahr gewählt werden. Das Spektrum
der Modelle umfasst tägliche, wöchentliche und jährliche
Arbeitszeitverkürzungen, flexible Teilzeitschichten, Formen des
Job-Sharings oder der zeitautonomen Arbeitsgruppen, flexible Jahres- und
Lebensarbeitszeitregelungen, Langzeiturlaube, Sabbaticals und
Altersteilzeit.
Zur Förderung von
Teilzeitarbeit trat ab 01.01.2001 das Gesetz über Teilzeitarbeit und
befristete Arbeitsverträge in Kraft.