Was ist eine Transfergesellschaft?
Transfergesellschaften übernehmen Arbeitnehmer, die vor der Kündigung
stehen, in einen befristeten Arbeitsvertrag. Rechtlich handelt es sich
dabei um so genannte strukturelle Kurzarbeit. Voraussetzung für
die Einrichtung einer Transfergesellschaft ist, dass ein Unternehmen so
tief in der Krise steckt, dass Massenentlassungen nicht zu
vermeiden sind.
In der Zeit bei der Transfergesellschaft sollen die Betroffenen mit
Hilfe von Beratung und Qualifizierung in einen Job bei einem neuen
Arbeitgeber vermittelt werden, ohne dass sie zwischenzeitlich
arbeitslos geworden sind. Zu den Leistungen gehören in der Regel
Bewerbungstrainings, kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen und
Betriebspraktika. Bei Bedarf werden auch Beratung und Unterstützung auf
dem Weg in die Selbstständigkeit angeboten. Wer nach einem Jahr
allerdings noch keinen neuen Job gefunden hat, dem bleibt nur der
normale Gang zum Arbeitsamt. Und das ist einer der Nachteile der
Transfergesellschaften: In der Regel schafft es nur ein Teil der
"transferierten" Arbeitnehmer in der vorgegebenen Zeit einen neuen
Arbeitsplatz zu finden.
Wie lange besteht eine Transfergesellschaft?
Seit der Einführung der Hartz-Gesetze bestehen Transfergesellschaften
maximal für ein Jahr. Für die Betroffenen bedeutet das: die Frist, bis
ihnen Hartz IV droht, verdoppelt sich.
Woher kommt das Geld für eine Transfergesellschaft?
Eine Transfergesellschaft wird aus verschiedenen Töpfen finanziert. Das
so genannte strukturelle Kurzarbeitergeld, das die transferierten
Arbeitnehmer bekommen, beträgt zwischen 60 bzw. 67 Prozent (mit Kind)
ihres letzten Nettolohns. Dieser Betrag wird von der Arbeitsagentur
gezahlt. In den meisten Fällen werden die Gehälter allerdings auf 80
Prozent aufgestockt. Die Differenz zahlt in der Regel das
Unternehmen. Die Firma trägt auch die Sozialversicherungsbeiträge mit
Ausnahme der Arbeitslosenversicherung für die Zeit der Kurzarbeit,
ebenso das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen übernehmen
normalerweise das Unternehmen und die Agentur für Arbeit.
Landeszuschüsse sind aber auch möglich.
Wie wirkt es sich auf das Arbeitslosengeld aus, wenn Beschäftigte in
einer Transfergesellschaft angestellt waren?
Die Berechnungsgrundlage des Arbeitslosengeldes ändert sich nicht, d.h.,
es wird der letzte Nettolohn berücksichtigt, den die Arbeitnehmer vor
dem Kurzarbeitergeld bekommen haben - allerdings ohne Urlaubs- und
Weihnachtsgeld.