Angesichts des steigenden Leistungs- und
Wettbewerbsdrucks gehen immer mehr Arbeitgeber dazu über, Mitarbeiter
durch leistungsbezogene Vergütungsmodelle stärker am Erfolg des
Unternehmens zu beteiligen.
Vor dem Hintergrund der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklungen,
mit teils heftigen Ausschlägen in beide Richtungen, begründet sich eine
Entgeltflexibilisierung für Arbeitgeber. Da sich die
wirtschaftliche Lage der mittelständischen Unternehmen und Selbständigen
zunehmend komplexer gestaltet und die Konkurrenz bekanntlich niemals
schläft, sind viele Arbeitgeber bestrebt, ihre Mitarbeiter am Erfolg
ihres Unternehmens teilhaben zu lassen.
Das soll sie an das Unternehmen
binden und die Identifikation mit dem Unternehmen stärken. Außerdem
sollen die Mitarbeiter motiviert werden, auch in Zukunft gute
Leistungen zu erbringen und zum Erfolg des gesamten Unternehmens
beizutragen.
Besondere Bedeutung kommt dabei einer möglichst flexiblen Ausgestaltung
dieser Teilhabe zu. Schließlich müssen die Arbeitgeber im Falle einer
Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage die Möglichkeit haben, das
zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt gezahlte, leistungsbezogene
Entgelt ohne rechtliche Schwierigkeiten wieder einzuschränken.
Das regelmäßige Arbeitsentgelt kann entweder aufgrund der Arbeitszeit
(Zeitlohn) oder in direkter Abhängigkeit von der Leistung des
Arbeitnehmers (Akkordlohn, Provision) berechnet werden. Möglich ist auch
die Kombination eines zeitbezogenen Grundlohns mit zusätzlichen zeit-
oder leistungsbezogenen Zahlungen (Bonus, Überstundenzuschläge,
leistungsbezogene Prämien, Provisionen bei garantiertem Fixum,
Tantiemen).