Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch
auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Darin beurteilt der Arbeitgeber
die Arbeitsleistung und das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers,
wenn dieser das Unternehmen verlässt.
Wenn das
Arbeitsverhältnis zwar nicht beendet ist, aber ein triftiger Grund
vorliegt, kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen,
wie etwa beim Wechsel des Vorgesetzten oder bei Versetzung auf einen
anderen Arbeitsplatz.