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Neue
GmbH |
Englische Limited |
Mindestkapital |
10.000 EUR oder ohne bestimmtes
Kapital bei der so genannten "haftungsbeschränkten
Unternehmereigenschaft" |
Ab ein engl. Pfund.
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Gründungskosten |
Nach
Beratungs- und Gestaltungsbedarf oder mit
Standardgründungssatzung nur Beglaubigung der Unterschrift |
Ca. 500,- EUR und
zusätzlich jährliche Folgekosten der Verwaltung und
Administration des engl. Firmensitzes. |
Eintragung im Handelsregister |
künftig
vereinfacht und schneller |
Gründung in England
und Eintragung der deutschen Niederlassung in das deutsche
Handelsregister. |
Haftung
der Gesellschafter |
beschränkt auf das übernommene Stammkapital |
Haftung nach
englischem Recht, u.a. bei Vermögensgefährdung und Verstoß gegen
Formalien. |
Bonitätsansehen / Bankkredite |
Rechtsform akzeptiert; in der Regel Forderung nach privater
Gesellschafterbürgschaft. |
Rechtsform kritisch
betrachtet; in der Regel Forderung nach privater
Gesellschafterbürgschaft. |