Eckenheimer Landstraße
46
60318 Frankfurt am Main |
Z u s t e l l u n g e n werden nur an den Bevollmächtigten erbeten ! |
Vollmacht
In Sachen
____________________________________________________________________
wegen
_______________________________________________________________________
wird hiermit Vollmacht erteilt :
1. zur Prozessführung (u.a. nach § 81 ff.
ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von
Widerklagen und zur Vertretung in verwaltungsbehördlichen Vor- und
Hauptverfahren;
2. zur Vertretung und Verteidigung in
Strafsachen und Bußgeldsachen (§ § 369 ff AO, § § 302, 374 StPO)
einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur
Vertretung nach § 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach
§ § 233 I, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der
Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz
über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für
das Betragsverfahren;
3. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und
bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (auch in Unfallsachen zur
Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren
Versicherer);
4. zur Begründung und Aufhebung von
Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen
Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter
”wegen . . . ” benannten Angelegenheit.
Diese Vollmacht gilt für alle Instanzen und
erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und
einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangvollstreckungs-,
Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und
Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das
Vermögen des Gegners sowie Forderungsanmeldung). Sie umfasst insbesondere
auch die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die
Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht),
Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den
Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Anerkenntnis,
Verzicht oder Vergleich zu erledigen (insbesondere auch als instruierter
Vertreter gem. § 141 III ZPO), Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere
auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder
von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie
Akteneinsicht zu nehmen.
________________ den _________
_______________________________________
( Ort Datum
Unterschrift Vollmachtgeber )
Hinweis :
Außergerichtlich
und in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Kosten
alleine, wie insbesondere für die Zuziehung eines Beistandes oder
Prozessbevollmächtigten und wegen Zeitversäumnis.
Eine Erstattung durch die
Gegenseite erfolgt in keinem Fall.