VG Frankfurt vom 25.09.2014,
2 K
4292/13.F |
Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit (PSV) - Neufestsetzung Beitrag - Deputate -
Verbot der Übersicherung - Verjährung. |
BAG vom 2.9.2014,
Aktz.
3 AZR
951/12 |
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von
Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung
- Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas. |
BAG vom 17.6.2014,
Aktz.
3 AZR
412/13 |
Verweigerung von Versorgungsleistungen -
Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch -
Widerrufsvorbehalt - Verzicht - Verwirkung - Verjährung. |
BAG vom
17.6.2014,
Aktz.
3 AZR
298/13 |
Betriebsrentenanpassung
- Rentnergesellschaft - Betriebsübergang. |
BAG vom 20.5.2014,
Aktz.
3 AZR
1094/12 |
Betriebliche Altersversorgung -
Insolvenzsicherung - Versorgungszusage einer
Konzernobergesellschaft. |
BAG vom 15.4.2014,
Aktz.
3 AZR
51/12 |
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage
des Versorgungsschuldners - Verschmelzung - Pension-Trust -
betriebliche Übung (weitere Entscheidungen vom 2.9.2014). |
BAG vom 18.03.2014,
Aktz.
3 AZR
249/12 |
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung -
Ausgleich des Kaufkraftverlustes - reallohnbezogene Obergrenze.
|
BAG vom 18.3.2014,
Aktz.
3 AZR
69/12 |
Betriebliche Altersversorgung -
Höchstaltersgrenze. |
BAG vom 21.1.2014,
Aktz.
3
AZR 807/11
(PM 3/2014) |
Anspruch auf Entgeltumwandlung -
Aufklärungspflicht des Arbeitgebers. |
BAG vom 21.1.2014,
Aktz.
3 AZR
538/11 |
Eintrittspflicht eines Treuhänders für
Versorgungsansprüche - Auslegung eines Trustvertrags. |
BAG vom 12.11.2013,
Aktz. 3 AZR
356/12 |
Betriebliche Altersversorgung -
Höchstaltersgrenze. |
BAG vom 12.11.2013,
Aktz. 3 AZR
274/12 |
Teilweiser Widerruf einer
Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs. |
BFH vom 23.10.2013,
Aktz. I R 89/12
|
Verdeckte Gewinnausschüttung wegen vorzeitiger
Kapitalabfindung einer Pensionszusage - Anschlussrevision.
|
BFH vom 23.10.2013,
Aktz. I R 60/12
|
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung
gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach
Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des
Dienstverhältnisses. |
BAG vom 15.10.2013,
Aktz. 3 AZR
10/12 |
Verfall von
Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters. |
BFH vom 11.9.2013,
Aktz. I R 72/12
|
(Mindest-)Pensionsalter bei Versorgungszusage an
beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer. |
BFH vom 11.9.2013,
Aktz. I R 28/13
|
Verdeckte Gewinnausschüttung durch
Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. |
BFH vom 11.9.2013,
Aktz. I R 26/12
|
Erdienbarkeit des Pensionsanspruchs
eines Gesellschafter-Geschäftsführers. |
BAG vom 28.5.2013,
Aktz. 3 AZR
635/11 |
Verfall von Versorgungsanwartschaften -
Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts –
Lohngleichheitsgebot. |
BFH vom
7.2.2013,
Aktz. VI R 12/11
|
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von
Leistungen zur Altersversorgung aufgrund einer Direktzusage.
|
BAG vom
15.1.2013,
Aktz. 3 AZR
638/10 |
Anpassung der Betriebsrente -
wirtschaftliche Lage - Berechnungsdurchgriff. |
BGH vom 7.11.2012,
Aktz. IV ZR
292/10 |
Eine in
zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach
der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die
ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, benachteiligt die
Anleger nicht unangemessen. |
BAG vom 9.10.2012,
Aktz. 3 AZR
477/10 |
Verfall von Versorgungsanwartschaften -
Diskriminierung wegen des Geschlechts und des Alters -
Lohngleichheitsgebot. |
BAG vom
19.6.2012,
Aktz. 3 AZR
289/10 |
Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene
Inanspruchnahme einer Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden
- Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
und anderer Versorgungsleistungen - unechter
versicherungsmathematischer Abschlag. |
BAG vom 15.5.2012,
Aktz. 3 AZR
11/10 |
Ablösung einer Versorgungsordnung -
Drei-Stufen-Schema - Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze
- Umstellung laufender Rentenleistungen auf Kapitalleistung.
|
BFH vom 26.4.2012,
Aktz. IV R 43/09
|
Schuldbeitritt - Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen - Freistellungsanspruch - Auswirkungen
des Schuldbeitritts im Außenverhältnis und Innenverhältnis.
|
BFH vom 4.4.2012,
Aktz. I B 96/11
|
Zuführung zu
Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung - Eintritt
des Versorgungsfalls - Abgrenzung zwischen Altersrente und
Berufsunfähigkeitsrente. |
BFH vom 4.4.2012,
Aktz. I B 128/11
|
Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit einer
Invaliditätsrentenzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer.
|
BAG vom
27.3.2012,
Aktz. 3 AZR
218/10 |
Betriebsrente – Rentnergesellschaft – Anpassungsprüfung. |
BFH vom 27.3.2012,
Aktz. I R 56/11 |
Sog.
Überversorgung bei dauerhafter Reduzierung der Aktivbezüge
- Anteilige gewinnerhöhende Auflösung der Pensionsrückstellung.
|
BAG vom
11.10.2011,
Aktz. 3 AZR
527/09 |
Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts -
Grenzen des billigen Ermessens. |
BAG vom 28.6.2011,
Aktz. 3 AZR
282/09 |
Eingriffe in
Versorgungsregelungen hinsichtlich laufender Leistungen bedürfen
tragfähiger Gründe. In der Regel können nur noch geringfügige
Verschlechterungen gerechtfertigt sein. |
BFH vom 8.6.2011,
Aktz. I R 62/10
|
Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche. |
BFH vom 3.3.2011,
Aktz. VI R 45/08
|
Ansprüche und
Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von
ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines
Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein.
- Aktivierung der Ansprüche - Anteilige Prämienzahlungen als
Betriebsausgabe – Teilwertabschreibung. |
BFH vom 22.12.2010,
Aktz. IX B
131/10 |
Zum
Zufluss einer in eine Versorgungszusage umgewandelten Abfindung.
|
BFH vom 9.12.2010,
Aktz. VI R 57/08
|
Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem
Gesamtversicherungs-Beitrag des Arbeitgebers an eine
Pensionskasse enthalten sind, sind als Arbeitgeberbeiträge nach
§ 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. |
BAG vom 26.10.2010,
Aktz. 3 AZR
683/08 |
Auslegung von Versorgungsregelungen (Berücksichtigung von
Ausbildungszeiten und Höhe des anzusetzenden
pensionsberechtigten Einkommens).
|
BAG vom
26.10.2010,
Aktz. 3 AZR
502/08 |
Betriebsrentenanpassung – Abwicklungs- oder Rentnergesellschaft
– Berechnungsdurchgriff. |
BFH vom 12.10.2010;
Aktz. I R
17/10 |
Rückstellung
für Pensionsverpflichtung - Vorübergehende Vergütungsabsenkung
und gehaltsgebundenes Versorgungsversprechen - Gebot der
Schriftlichkeit. |
BAG vom 29.9.2010,
Aktz. 3 AZR
107/08 |
Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des
Arbeitgebers. |
BAG vom 15.6.2010,
Aktz. 3 AZR
334/06 |
Direktversicherung - Bezugsrecht / Widerruf -
Insolvenz. |
BFH vom 28.4.2010,
Aktz. I R 78/08
|
Abfindung
und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für
Gesellschafter-Geschäftsführer anlässlich der Veräußerung der
Kapitalgesellschaft. |
BAG vom 16.3.2010,
3 AZR 594/09 |
Betriebliche Altersversorgung -
Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag. |
BFH vom 11.3.2010,
Aktz. VI R 9/10
|
Beiträge zu Direktversicherungen können nur dann
in die Durchschnittsberechnung nach § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG
einbezogen werden, wenn ein gemeinsamer Versicherungsvertrag
vorliegt. Direktversicherungen, die nach einem Wechsel des
Arbeitgebers beim neuen Arbeitgeber als Einzelversicherungen
fortgeführt werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht.
|
BGH vom 28.9.2009,
Aktz. II ZR
12/09 |
Das Abfindungsverbot des § 3
BetrAVG ist nicht berührt, wenn der Versorgungsberechtigte das
ihm in der Pensionszusage eingeräumte Recht, anstelle der nach
dem Eintritt des Versorgungsfalls zu zahlenden monatlichen
Altersrente eine einmalige Kapitalzahlung zu verlangen, nach
Beendigung des Dienstverhältnisses, aber noch vor Eintritt des
Versorgungsfalles ausübt. |
BAG vom
15.9.2009,
Aktz. 3 AZR
17/09 |
Entgeltumwandlung - gezillmerter
Versicherungstarif - unangemessene Benachteiligung - Es ist
rechtlich problematisch, wenn der Arbeitgeber bei einer
Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn eine
Direktversicherung mit (voll) gezillmerten Tarifen zusagt.
|
BAG vom 2.7.2009,
Aktz. III AZR
501/07 |
Auslegung einer Versorgungszusage, vertragliche
Unverfallbarkeit, Darlegungslast. |
BAG vom 26.5.2009,
Aktz.
3 AZR
816/07 |
Eintritt der Unverfallbarkeit einer
Versorgungsanwartschaft - Widerruf des Bezugsrechts -
Rückkaufswert einer Direktversicherung - Schadensersatz.
|
BAG vom
26.5.2009,
Aktz. 3 AZR
369/07 |
Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung
nach § 303 AktG - Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten
- Schadensersatzansprüche der Versorgungsberechtigten. |
BAG vom 21.4.2009,
Aktz.
III ZR
674/07 |
Ablösung einer Versorgungsordnung, Vertragliche Regelung,
Vertrauensschutz. |
BGH vom 19.3.2009,
Aktz. III ZR
106/09 |
Sind vom früheren Betriebsinhaber betriebliche
Versorgungsanwartschaften für Arbeitnehmer begründet worden, so
haftet dieser im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs.
2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem
Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche (im
Anschluss an BAG, Urteile vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 und
vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05). |
BAG vom 10.2.2009,
Aktz. 3 AZR
727/07 |
Betriebsrentenanpassung im Konzern -
Auswirkungen der wirtschaftlichen Lage des Gesamtkonzerns auf
die Anpassungsentscheidung des versorgungspflichtigen
Unternehmens. |
BAG vom
10.2.2009,
Aktz. 3 AZR
610/07 |
Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist -
Verwirkung - Gleichbehandlung. |
BFH vom 14.1.2009,
Aktz. I R 5/08
|
Wurde infolge eines Berechnungsfehlers eine
Pensionsrückstellung in einer früheren Bilanz mit einem Wert
angesetzt, der dem Betrag nach unterhalb des Teilwerts liegt, so
greift das in § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG bestimmte sog.
Nachholverbot ein. |
BFH vom 17.12.2008,
Aktz. III R
22/05 |
Übernahme von Versorgungsverpflichtungen einer
KG durch deren Gesellschafter anlässlich der Veräußerung seiner
Beteiligung - Rentenverpflichtung als Betriebsschuld - Zweck und
Anwendungsbereich des § 4 BetrAVG - nachträgliche Einkünfte -
keine Rückwirkung auf den Veräußerungsvorgang.
|
BAG vom
9.12.2008,
Aktz.
3 AZR
120/07 |
Verfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft vor Inkrafttreten
des BetrAVG, Vertragsauslegung. |
BGH vom 23.10.2008,
Aktz. VII ZB
16/08 |
Pfändung einer der Altersversorgung dienende
Firmendirektversicherung, Rechtmäßigkeit des Pfändungs- und
Überweisungsbeschlusses. |
BGH vom 17.9.2008,
Aktz. IV ZR
30/05 |
Zusatzversorgungskasse:
Zulässigkeit der Systemumstellung, Wirksamkeit der
Übergangsregelung für rentenferne Versicherte und Höhe der
berechneten Anwartschaft. |
BAG vom 17.9.2008,
Aktz. 3 AZR 1061/06 |
Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden -
vorgezogene Inanspruchnahme - Rentenberechnung - gleiche
Altersgrenze für Männer und Frauen - "Barber" -Entscheidung des
EuGH - Rentenkürzung - Kappungsgrenze -
versicherungsmathematischer Abschlag |
BAG vom 17.9.2008,
Aktz.
3 AZR 865/06
|
Begriff der
betrieblichen Altersversorgung, Begriff der festen Altersgrenze,
Höhe und Veränderbarkeit der Altersgrenze, Insolvenzsicherung.
|
BFH vom 5.3.2008,
Aktz. I R 12/07
|
Zusage einer sofort
unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des
beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bei
Fortführung des Dienstverhältnisses. |
BFH vom 13.2.2008,
Aktz. I R 44/07
|
Nachholverbot für Pensionsrückstellungen - Grundsatz des
formellen Bilanzzusammenhangs - Passivierungspflicht für sog.
Neuzusagen; Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG kann nicht
auch auf die Aktivierung von Ansprüchen aus den
Rückdeckungsversicherungen übertragen werden.
|
BAG vom 12.11.2007,
Aktz. 3 AZR
127/07 |
Berechnung der
bei vorzeitigem Ausscheiden erworbenen
Betriebsrentenanwartschaft für Zeiträume zwischen Ausscheiden
und Eintritt des Versorgungsfalles auf Grund einer Regelung der
Versorgungsordnung. |
BFH vom 06.11.2007,
Aktz. I B 95/07
|
Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung.
|
BFH vom 21.8.2007,
Aktz. I R 22/07
|
Bei der Ermittlung des Teilwerts einer
Pensionsrückstellung gemäß § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG ist,
wenn das Dienstverhältnis des Pensionsberechtigten in einem
Rumpfwirtschaftsjahr begonnen hat, von dem Beginn des
betreffenden Kalenderjahres auszugehen. |
BFH vom 21.8.2007,
Aktz. I R 74/06
|
Auflösung einer im Gesellschaftsverhältnis
wurzelnden Pensionsrückstellung wegen Wegfalls der Verpflichtung
- Keine Kürzung um bislang nicht erfasste verdeckte
Gewinnausschüttung. |
BFH vom 31.7.2007,
Aktz. VII R
60/06 |
Pfändungsschutz für Kapitallebensversicherung
mit Rentenwahlrecht nur bei tatsächlich vereinbarter
Altersversorgung - Pfändung erstreckt sich auch auf das
Rentenwahlrecht. |
BFH vom 5.7.2007,
Aktz. VI R 58/05
|
Der Verlust des durch eine Direktversicherung
eingeräumten Bezugsrechts bei Insolvenz des Arbeitgebers löst
keine lohnsteuerrechtlichen Folgen aus. Das folgt aus den
Besonderheiten der Insolvenzsicherung gemäß § 7 BetrAVG.
|
BAG vom
12.6.2007,
Aktz.
3 AZR
186/06 |
Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung.
|
BFH vom 12.4.2007,
Aktz. VI R 55/05
|
Zur Bedeutung des Begriffs
"Beiträge" in § 40b EStG i.d.F. bis VZ 2004 (Beiträge zur
Direktversicherung). |
BFH vom 12.4.2007,
Aktz. VI R 6/02
|
Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer
Pensionszusage auch bei Übernahme der Pensionsverpflichtung
durch einen Dritten und Tarifermäßigung für Ablösungsbetrag.
|
LAG Düsseldorf vom
7.2.2007,
Aktz.
12 Sa 227/06
|
Voraussetzungen und
Wirksamkeit der Leistungsherabsetzung durch Pensionskasse.
|
BFH vom 8.11.2006,
Aktz. X R 45/02
|
Beschränkter Sonderausgabenabzug von
Versorgungsaufwendungen - intertemporales Recht. |
BFH vom 9.8.2006,
Aktz. I R 11/06
|
Rückdeckung
einer Zusage auf Hinterbliebenenversorgung. |
BAG vom
21. 3. 2006,
Aktz.
3 AZR
374/ 05 |
Gesamtversorgung - fiktive
Sozialversicherungsrente: Berechnung der Betriebsrente des
vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers unter Berücksichtigung
eine gesetzlichen Rente ist mit den Zeiten bis zum Ausscheiden
nach der tatsächlichen Rentenbiografie und fiktiven Zeiten bis
zur festen Altersgrenze nach dem letzten Einkommen beim
Ausscheiden vorzunehmen. |
BFH vom 15.2.2006,
Aktz. VI R 92/04
|
Gegenwertzahlung beim Ausscheiden eines
Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder. |
BFH vom 9.11.2005,
Aktz. I R 89/04
|
Verdeckte
Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne
Barlohnumwandlung als Überversorgung - durch
Berufsunfähigkeitsversicherung rückfinanziertes Ruhegehalt.
|
BFH vom 14.9.2005,
Aktz.
VI R 32/04
|
Sonderzahlungen an eine Zusatzversorgungskasse
wegen Schließung des Umlagesystems und Überleitung in das
Kapitaldeckungsverfahren i.R. der betrieblichen Altersvorsorge
kein Arbeitslohn. |
BAG vom 30.8.2005,
Aktz.
3 AZR
395/04 |
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze.
|
BFH vom 27.4.2005,
Aktz.
I R 75/04
|
"Schriftlichkeit" einer Pensionszusage.
|
BFH
vom 23.2.2005,
Aktz.
I R 70/04
|
Verdeckte Gewinnausschüttung: Pensionszusage im
Jahr der Errichtung der GmbH und private Pkw-Nutzung.
|
BFH vom 20.1.2005,
Aktz.
IV R 22/03
|
Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich
einer Betriebsaufgabe berührt den Aufgabegewinn -
revisionsrechtliches Verböserungsverbot. |
BFH vom 15.9.2004,
Aktz.
I R 62/03 |
Voraussetzungen für das
Vorliegen einer sog. Übermaßrente - Versorgungsanwartschaft
aufgrund Barlohnumwandlung als verdeckte Gewinnausschüttung.
|
BAG vom 7.9.2004,
Aktz.
3 AZR
550/03 |
Verstößt die Leistungsordnung einer
Pensionskasse gegen Art. 141 EG, muss die wegen des Geschlechts
benachteiligte Gruppe ebenso behandelt werden wie die
begünstigte. Die sich hieraus ergebenden Ansprüche richten sich
nicht nur gegen die Pensionskasse (vgl. EuGH 9. Oktober 2001 -
Rs. C-379/ 99 - Menauer - EuGHE I 2001, 7275; BAG 19. November
2002 - 3 AZR 631/ 97 - BAGE 103, 373), sondern auch gegen den
Arbeitgeber. |
BFH vom 16.6.2004,
Aktz.
XI R 55/03
|
Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für
den Verlust des Arbeitsplatzes. |
BFH vom 31.3.2004,
Aktz. I R 79/03
|
Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog.
Übermaßrente. |
BFH vom 31.3.2004,
Aktz.
I R 70/03
|
Korrektur der
Pensionsrückstellung bei Zusage einer sog. Übermaßrente.
|
BFH vom 31.3.2004,
Aktz.
I R 65/03
|
Finanzierbarkeit einer teilkongruent rückgedeckten
Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.
|
BFH vom 25.2.2004,
Aktz.
I R 54/02
|
Ansprüche
aus Rückdeckungsversicherung für Pensionsverpflichtung sind in
Höhe der verzinslichen Ansammlung der vom Versicherungsnehmer
geleisteten Sparanteile der Versicherungsprämien (zuzüglich etwa
vorhandener Guthaben aus Überschussbeteiligungen) zu aktivieren.
|
LAG Nürnberg vom 29.10.2003,
Aktz.
2 Sa 398/03
|
Widerruf betrieblicher Versorgungsleistungen gem. § 7 Abs. 1
Satz 4 Nr. 2 BetrAVG nur nach vorheriger Zustimmung des PSV.
|
BFH vom 20.8.2003,
Aktz.
I R 99/02
|
Pensionszusage an beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführer; Probezeit; Verdeckte Gewinnausschüttung.
|
BFH vom 23.7.2003,
Aktz.
I R 80/02
|
Zuführungen zu einer kurz vor Vollendung seines
64. Lebensjahres erteilten Pensionszusage
sind regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen.
|
BAG vom 17.6.2003,
Aktz.
3 AZR
396/02 |
Seit der Streichung des Sicherungsfalls der
wirtschaftlichen Notlage ( § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF)
durch Art. 91 EG InsO besteht ein Recht zum Widerruf
betrieblicher Versorgungsrechte wegen wirtschaftlicher Notlage
nicht mehr. |
BAG vom 20.5.2003,
3 AZR 179/02 |
Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband
- Reallohnbezogene Obergrenze. |
BFH vom 7.8.2002,
Aktz.
I R 2/02
|
Zu Voraussetzungen einer vGA
(Unterschiedsbetragsminderung bei der Körperschaft / sonstigen
Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG bei
Gesellschafter). |
Nds.FG vom
28.2.2002,
Aktz.
6 K
256/99 |
Eine Pensionsverpflichtung kann nicht einseitig
durch den Arbeitgeber herbeigeführt werden; erforderlich ist
vielmehr eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem
Verpflichteten und dem Berechtigten. |
BFH vom 8.11.2000,
Aktz.
I R 70/99
|
Zu einer
durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten
Pensionszusage, zur Qualifizierung als verdeckte
Gewinnausschüttung (vGA) und zur Aufrechterhaltung
und Anpassung dieser Pensionszusage. |
BFH vom 14.6.2000,
Aktz.
XI R 57/99
|
Zu den Voraussetzungen eines Vorwegabzugs nach §
10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Doppelbuchst. cc EStG 1990
(heute: § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V.m. § 10c Abs. 3
Nr. 2 EStG). |
BAG vom 23.5.2000,
Aktz. 3 AZR
103/99 |
Bei der
Gruppenbildung zur Anwendung der reallohnbezogenen Obergrenze
hat der Arbeitgeber einen weitgehenden Entscheidungsspielraum.
Es genügt, dass klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien
die Einteilung als sachgerecht erscheinen lassen. |
BAG vom 21.3.2000,
Aktz. 3 AZR
102/99 |
Höchstbegrenzungsklausel und zeitratierliche Kürzung.
|
BAG vom
21.3.2000,
Aktz. 3 AZR
93/99 |
Insolvenzgeschützte Mindestrente – Vorzeitige
Inanspruchnahme der Betriebsrente (§ 6 BetrAVG) eines vorzeitig
ausgeschiedenen Arbeitnehmers (§ 2 Abs. 1 BetrAVG). |
BFH vom 15.3.2000,
Aktz.
I R 40/99
|
Zu der Erdienensdauer bei einer Pensionszusage an den nicht beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (Betriebszugehörigkeit mindestens 12
Jahre / Zusage mindestens 3 Jahre
bestanden hat). |
BFH vom 19.5.1999,
Aktz.
XI R 64/98 |
Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen wird
nicht gekürzt bei Personen, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG
pflichtversichert sind. |
BFH vom 10.11.1998,
Aktz.
I R 49/97 |
Eine Pensionszusage, bei der die
Versorgungsverpflichtung in Höhe des Teilwertes gemäß § 6a Abs.
3 EStG abgefunden werden darf, steht unter einem gemäß § 6a Abs.
1 Nr. 2 EStG steuerlich schädlichen Vorbehalt.
|
BFH vom 15.10.1997,
Aktz. I R 58/93 |
Verzichtet ein Gesellschafter auf eine
Pensionszusage gegenüber seiner Kapitalgesellschaft, so ist eine
Einlage in Höhe des Teilwerts der Pensionsanwartschaft
anzunehmen. Der Teilwert ist unter Beachtung der allgemeinen
Teilwertermittlungsgrundsätze nach den Wiederbeschaffungskosten
zu ermitteln. Demnach kommt es darauf an, welchen Betrag der
Gesellschafter zu dem Zeitpunkt des Verzichtes hätte aufwenden
müssen, um eine gleichhohe Pensionsanwartschaft gegen einen
vergleichbaren Schuldner zu erwerben. |
BFH vom 9.6.1997,
Aktz. GrS 1/94 |
Ein auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhender
Verzicht eines Gesellschafters auf seine nicht mehr vollwertige
Forderung gegenüber seiner Kapitalgesellschaft führt zu einer
Einlage in Höhe des Teilwerts der Forderung und bei ihm zum
Zufluss des noch werthaltigen Teils der Forderung. |
BFH vom 24.1.1996,
Aktz.
I R 41/95
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Die Zusage einer Pension an einen nicht
beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine verdeckte
Gewinnausschüttung, - wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt
der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des
Eintritts in den Ruhestand weniger als 10 Jahre beträgt oder -
wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der
Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber weniger als 12
Jahre angehörte. |
BFH vom 6.12.1995,
Aktz.
I R 14/95
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Keine Pensionsrückstellung für künftige
Rentenanpassungspflicht. Keine Rückstellung für künftige
Beiträge zum PSV. u.a. |
BFH vom 22.9.1995,
Aktz.
VI R 52/95
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Pensionskasse i. S. des § 40 b Abs. 1 Satz 1
EStG kann auch eine nichtrechtsfähige
Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes sein
(Bestätigung des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom
10. April 1980 IV B 6 - S 2373 - 13/80, BStBl I 1980, 230).
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BFH vom 17.5.1995,
Aktz.
I R 16/94
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1. Sind Versorgungsbezüge in Höhe eines festen
Betrages zugesagt, der wegen der Annahme eines ansteigenden
säkularen Einkommenstrends im Verhältnis zu den Aktivbezügen am
Bilanzstichtag überhöht ist, so sind die nach § 6 a EStG
zulässigen Rückstellungen für Pensionsanwartschaften so zu
ermitteln, wie wenn Versorgungsbezüge in Höhe eines angemessenen
Prozentsatzes der jeweiligen letzten Aktivbezüge zugesagt worden
wären (Anschluß an BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73,
BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142). 2. Sollen sich von den jeweils letzten Aktivbezügen abhängige
Pensionsanwartschaften wegen der Annahme eines ansteigenden
säkularen Einkommenstrends außerdem jährlich um feste
Prozentsätze erhöhen und ergeben sich dadurch Pensionsansprüche,
die im Verhältnis zu den Aktivbezügen am Bilanzstichtag überhöht
sind, so ist die nach § 6 a EStG zulässige Rückstellung für
Pensionsanwartschaften so zu ermitteln, wie wenn
Versorgungsbezüge in Höhe eines angemessenen Prozentsatzes der
jeweiligen letzten Aktivbezüge zugesagt worden wären.
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BFH vom 17.5.1995,
Aktz.
I R 147/93
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1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch
vorliegen, wenn eine Kapitalgesellschaft mit ihrem
Gesellschafter eine an sich für sie günstige Vereinbarung
trifft, ein gedachter fremder Dritter aber einer solchen
Vereinbarung nie zugestimmt hätte (Fortführung von BFH-Urteil
vom 13. Dezember 1989 I R 99/87, BFHE 159, 338, BStBl II 1990,
454). 2. Sagt eine Kapitalgesellschaft ihrem
Gesellschafter-Geschäftsführer als Gegenleistung für seine
Geschäftsführertätigkeit nur die künftige Zahlung einer Pension
zu, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung (Aufgabe
der Rechtsprechung in den Urteilen vom 21. Februar 1974 I R
160/71, BFHE 111, 506, BStBl II 1974, 363, und vom 28. Oktober
1987 I R 22/84, BFH/NV 1989, 131). |
BFH vom 16.5.1995,
Aktz.
XI R 87/93
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Aufwendungen für eine Direktversicherung, die im
Rahmen eines steuerrechtlich anzuerkennenden
Ehegatten-Arbeitsverhältnisses im Wege der Umwandlung von
Barlohn geleistet werden, sind der Höhe nach nur insoweit
betrieblich veranlasst, als sie zu keiner Überversorgung führen
(Anschluss an BFH-Urteile vom 5. Februar 1987 IV R 198/84, BFHE
149, 451, BStBl II 1987, 557, und vom 11. September 1987 III R
267/83, BFH/NV 1988, 225). |
BFH vom 21.12.1994,
Aktz.
I R 98/93
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Die Zusage einer Pension an einen beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine verdeckte
Gewinnausschüttung, wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der
Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts
in den Ruhestand weniger als 10 Jahre beträgt. |
BFH vom 25.8.1993,
Aktz.
XI R 8/93
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Die vertraglich nicht vereinbarte
Abfindung einer Pensionsverpflichtung nach § 8 Abs. 2 BetrAVG
beruht auf einer neuen Rechtsgrundlage. |
BFH vom 13.11.1991,
Aktz.
I R 102/88 |
1. Die Rückstellungen für künftige Beiträge an
den Pensionsversicherungsverein können nicht gebildet werden.
2. Dies gilt auch insoweit, als die künftigen Beiträge
erforderlich sind, um die Ansprüche von Personen zu befriedigen,
denen am Bilanzstichtag unverfallbare Anwartschaften gegenüber
Arbeitgebern zustehen, über deren Vermögen das Konkursverfahren
eröffnet ist bzw. bei denen Umstände eingetreten sind, die gemäß
§ 7 Abs.1 Satz 3 BetrAVG der Eröffnung des Konkursverfahrens
gleichstehen. |
BFH vom 24.4.1991,
Aktz.
XI R 9/87
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Abfindungen zur Abgeltung einer betrieblichen
Rentenanwartschaft sind dann nicht steuerfrei, wenn der
Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses
bereits einen unverfallbaren Anspruch auf spätere
Versorgungsleistungen erworben hatte. |
BGH vom 25.3.1991,
Aktz. II ZR
169/90 |
Die Gesellschafterversammlung einer GmbH ist
auch für Änderungen des Dienstvertrages eines Geschäftsführers,
die nicht mit der Begründung und Beendigung der Organstellung
zusammenhängen, sowie für dessen vertragliche Aufhebung
zuständig, soweit nach Gesetz oder Satzung keine anderweitige
Zuständigkeit bestimmt ist. An seiner früheren Rechtsprechung,
nach der dies in den Aufgabenbereich des Mitgeschäftsführers
fällt, soweit ein solcher vorhanden und
alleinvertretungsberechtigt ist, hält der Senat nicht mehr fest.
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EuGH vom 17.5.1990,
Aktz.C-262/88
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Urteil des EuGH im
Verfahren Douglas H. Barber
vs. Guardian Royal Exchange Assurance Group. |
BFH vom 8.10.1986,
Aktz. I R 220/82 |
1. Die betriebliche Veranlassung von
Vorsorgeaufwendungen zugunsten eines Arbeitnehmer-Ehegatten
setzt ein ernsthaft gewolltes und tatsächlich durchgeführtes
Arbeitsverhältnis voraus. 2. Die Versorgungsaufwendungen dürfen nicht auf privaten
Erwägungen beruhen. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist im
wesentlichen nach den Grundsätzen eines internen
Betriebsvergleichs zu beurteilen. 3. Werden vergleichbare Arbeitnehmer nicht beschäftigt, so sind
die Versorgungsaufwendungen für den Arbeitnehmer-Ehegatten
jedenfalls dann als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn
andere betriebliche Erwägungen dafür sprechen, diesen Teil des
Arbeitsentgelts für Versorgungszwecke zu verwenden. 4. Eine Angemessenheitsprüfung der Versorgungsaufwendungen ist
nur unter dem Gesichtspunkt durchzuführen, ob das vom
Unternehmer-Ehegatten zu zahlende Entgelt insgesamt angemessen
ist und ob die Versorgungsleistungen in einem angemessenen
Verhältnis zu den tatsächlich ausgezahlten Bezügen stehen.
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